AGB

MACALEA VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, d.h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss dieses Vertrags und der Aufgabe von Bestellungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB), sowie ferner für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die nachstehenden Bedingungen gelten nicht für Verbraucher im Sinne des §13 BGB.

2. Von unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich von uns besonders bestätigt werden.

3. Ergänzend zu den nachstehenden Bedingungen gelten im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse die COFREUROP-Bedingungen, soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen abgeändert oder ergänzt werden. Die nachstehenden Bedingungen gehen in jedem Fall vor. Die COFREUROP-Bedingungen können Sie selbstverständlich bei uns anfordern.

§ 2 Vertragsabschluss

Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen.

§ 3 Lieferfrist, Gefahrübergang

1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

2. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden an die von ihm angegebene Versandanschrift. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung von einem anderen Ort als unserem Lager aus erfolgt. Zu Lieferungen in das Ausland sind wir nicht verpflichtet; wird keine inländische Versandanschrift angegeben, können wir die bestellte Ware auch zur Abholung bereitstellen.

§ 4 Zahlungsbedingungen/Preise

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Unsere Preise verstehen sich rein netto, d.h. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung.

4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten und zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferung mehr als vier Monate liegen. Die Preissteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

§ 5 Rücktrittsvorbehalt

1. Bei Zahlungseinstellungen, Wechselprotest, beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit sowie beim Eintritt sonstiger Ereignisse, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden oder gefährden können, sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht zu lösen und vom Vertrage zurückzutreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

2. Im Fall einer von uns nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware sind wir ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

§ 6 Haftung

1. Wir haften für von uns zu vertretende Schäden- gleich aus welchem Rechtsgrund -nur, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

2. Haften wir gem. Ziff. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht werden, welche nicht zu unseren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.

4. In den Fällen der Ziff. 2 und 3 haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

5. Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt in keinem Fall die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.500.000,- Euro.

6. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 1 bis 5 gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.

7. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt.

8. Unberührt bleibt unsere Haftung nach den §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

9. Weitergehende Haftungsbeschränkungen nach den COFREUROP-Bedingungen bleiben unberührt.

10. Ein Teil unserer europäischen Dienstleister und weltweiten Lieferanten sind entsprechend derer geschäftlichen Ausrichtung IFS zertifiziert (wie IFS Food, IFS Logistics, IFS Wholesale / Cash & Carry) beziehungsweise BRC zertifiziert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag mit dem Kunden vor.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsk lage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Kunde tritt uns bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung im Einzelfall gestattet wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretungermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungs-einstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt.

4. Wird die gelieferte Ware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangen wir das Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der gelieferten Ware im Verhältnis zu dem Wert mit der vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung bzw. Vermengung oder Verbindung entspricht. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen wir aufgrund Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben haben, tritt der Kunde schon jetzt einen bestrangigen Teilbetrag, der
unserem Miteigentumsanteil entspricht, an uns ab. Veräußert der Kunde Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Kunde schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden bestrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an uns ab. Im Übrigen gilt Ziff. 3 Satz 2 ff.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) und solcher kollisionsrechtlicher Bestimmungen, nach denen ausländisches Recht anwendbar wäre, ist ausgeschlossen. Sofern nach dem in Deutschland gültigen internationalen Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht ausschließbar sind, bleiben diese unberührt.

2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.

§ 9 Kundenzufriedenheit

Um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen, besteht das Beschwerdemanagement. Sagen Sie uns Ihre Meinung! Egal ob Lob, Anregung oder Kritik. Wir freuen uns über Ihre Nachricht, damit wir für Sie noch besser werden können: info(at)macalea.com