Grundsätze zur Sorgfaltspflicht

Grundsätze zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht (HREDD)

1. Zweck und Selbstverständnis

Unser Unternehmen bekennt sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte sowie zum Schutz der Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Diese Grundsätze beschreiben unser Verständnis von menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflicht (Human Rights and Environmental Due Diligence, HREDD) und legen die Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln fest.

Wir orientieren uns dabei insbesondere an:

  • den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
  • den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen,
  • den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
  • relevanten umweltbezogenen internationalen Abkommen.

2. Geltungsbereich

Diese Grundsätze gelten für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Organe unseres Unternehmens. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und Dienstleistern, dass sie vergleichbare Standards einhalten oder daran arbeiten, diese umzusetzen.

3. Unsere Verantwortung für Menschenrechte

Wir respektieren alle international anerkannten Menschenrechte. Dazu zählen insbesondere:

  • das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit,
  • die Wahrung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen,
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit,
  • sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
  • angemessene Arbeitszeiten und faire, existenzsichernde Entlohnung,
  • der Schutz vor Belästigung, Gewalt und unmenschlicher Behandlung.

Wir tolerieren keinerlei Menschenrechtsverletzungen – weder im eigenen Geschäftsbereich noch bei unmittelbaren Geschäftspartnern.

4. Unsere Verantwortung für Umwelt und Klima

4a. Fairtrade und verantwortungsvolle Beschaffung

Ein zentraler Bestandteil unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht ist die Förderung fairer Handelspraktiken. Wo immer möglich, bevorzugen wir Fairtrade-Prinzipien und andere anerkannte Nachhaltigkeits- und Sozialstandards  in unserer Beschaffung und Zusammenarbeit mit Lieferanten.

Fairtrade steht für faire Preise, sichere Arbeitsbedingungen, Transparenz sowie den Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen. Durch die Berücksichtigung von Fairtrade-Standards leisten wir einen Beitrag dazu,

  • die Einkommens- und Lebensbedingungen von Produzentinnen und Produzenten, insbesondere in Ländern mit erhöhtem Risiko, zu verbessern,
  • Kinder- und Zwangsarbeit entgegenzuwirken,
  • Gleichberechtigung und Mitbestimmung zu fördern,
  • umweltschonende Produktionsweisen und den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe zu unterstützen.

Wir verstehen langfristige und enge Partnerschaften als ein wirksames Instrument zur Risikominimierung im Rahmen unserer HREDD-Prozesse. Sie ersetzen jedoch nicht unsere eigene Verantwortung zur Risikoanalyse und zur Umsetzung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Im Dialog mit unseren Geschäftspartnern wirken wir darauf hin, die Grundsätze zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht (HREDD) zu stärken und langfristig in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verankern.

4b. Unsere Verantwortung für Umwelt und Klima

Der Schutz der Umwelt ist ein integraler Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir verpflichten uns:

  • Umweltbelastungen zu vermeiden oder zu minimieren,
  • natürliche Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen,
  • Emissionen, Abfälle und Schadstoffe zu reduzieren,
  • geltende Umweltgesetze und -standards einzuhalten,
  • Umwelt- und Klimarisiken in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen.

5. Umsetzung der Sorgfaltspflicht

Die unternehmerische Sorgfaltspflicht dient dazu, verantwortungsvolles Handeln systematisch im Unternehmen zu verankern. Sie umfasst die Identifikation, Bewertung und Steuerung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowie die Verpflichtung, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, deren Umsetzung nachzuhalten und transparent darüber zu berichten.

Zur Wahrnehmung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verfolgen wir einen kontinuierlichen und angemessenen Prozess:

5.1 Risikoanalyse
Wir identifizieren und bewerten regelmäßig tatsächliche und potenzielle Risiken für Menschenrechte und Umwelt im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren Geschäftspartnern.

5.2 Präventionsmaßnahmen
Auf Basis der Risikoanalyse ergreifen wir angemessene und wirksame Maßnahmen, um identifizierten Risiken vorzubeugen. Dazu zählen unter anderem interne Richtlinien, Schulungen, klare Zuständigkeiten, vertragliche Anforderungen an Geschäftspartner.

5.3 Abhilfemaßnahmen
Sollten wir feststellen, dass es zu tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt gekommen ist, wirken wir auf deren Beendigung oder Minimierung hin und ergreifen geeignete Abhilfemaßnahmen.

5.4 Wirksamkeitskontrolle und Nachverfolgung
Wir überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und passen diese bei Bedarf an. Dabei berücksichtigen wir interne Erkenntnisse, sowie Entwicklungen in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten.

5.5 Beschwerdemechanismus
Wir stellen angemessene und zugängliche Möglichkeiten bereit, über die Mitarbeitende sowie externe Betroffene Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verstöße melden können. Hinweise werden vertraulich behandelt und ohne Benachteiligung der hinweisgebenden Person bearbeitet.

5.6 Dokumentation und Berichterstattung
Wir dokumentieren die Wahrnehmung unserer Sorgfaltspflichten und berichten transparent und nachvollziehbar über wesentliche Risiken, ergriffene Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit.

6. Verantwortung und Governance

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieser Grundsätze liegt bei der Geschäftsführung. Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, durch ihr Verhalten zur Einhaltung dieser Grundsätze beizutragen.

7. Erwartungen an Geschäftspartner

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie:

  • Menschenrechte und Umweltstandards respektieren,
  • geltende Gesetze einhalten,
  • Risiken in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten adressieren,
  • bei identifizierten Verstößen kooperativ an Lösungen mitwirken.

8. Kontinuierliche Weiterentwicklung

Diese Grundsätze werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um neuen rechtlichen Anforderungen, internationalen Standards sowie unternehmensinternen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Diese Grundsätze treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und sind Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung und Nachhaltigkeitsstrategie